Insolvenz- verwalter

"Die Auslese des Verwalters ist die Schicksalsfrage des Konkurses" lautet ein bekannter Satz. Dies gilt vornehmlich für die Sanierung eines noch laufenden Unternehmens.

Seit 1. März 2012 sind die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Verwalterauswahl gesetzlich geregelt: Dass der Schuldner den Verwalter vorschlägt, ist zulässig (§ 56 InsO).

Erfüllt ein Unternehmen gewisse Größenordnungen, hat das Insolvenzgericht einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzusetzen (§ 22 a InsO). In solchen Fällen darf das Insolvenzgericht von einem einstimmigen Verwaltervorschlag des Gläubigerausschusses nur abweichen, wenn die vorgeschlagene Person nicht geeignet ist (§ 56 a InsO).

Wird also der Verwaltervorschlag des Unternehmens von seinen Gläubigern unterstützt, bestehen gute Aussichten für eine Mitbestimmung bei der Auslese eines ggf. branchenkundigen,  sanierungsbereiten Verwalters.

Seit 1975 wurde der Gründer unserer Sozietät, Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Kühnel (ausgeschieden 2016), vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zum Konkursverwalter sowie später Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzverwalter bestellt.

Seit 1998 als Insolvenzverwalter tätig ist:

Herr Rosenmüller beschäftigt sich langjährig mit der Insolvenzverwaltung, aber auch mit der Insolvenz- und Sanierungsberatung.

Seit 2005 bestellen das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg und nachfolgend weitere Insolvenzgerichte unseren Partner

regelmäßig zum Insolvenzverwalter. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Verwaltung von insolventen Unternehmen mit Immobilienbezug.

Seit 2005 als Treuhänder in Verbraucherinsolvenzen und seit 2008 als Insolvenzverwalter tätig ist auch unser Partner

Unser Partner

wird seit 2008 regelmäßig zum Insolvenzverwalter bestellt. 

Unser Partner

wird seit 2014 regelmäßig zum Insolvenzverwalter bestellt.

Unsere Partnerin 

wird seit 2023 regelmäßig zur Insolvenzverwalterin bestellt.

Durch den ebenfalls in unserem Hause ansässigen Steuerberater Holger Treptow können sämtliche in den vorgenannten Zusammenhängen auftretenden steuerlichen Fragen kurzfristig und kompetent geklärt werden. 

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