StaRUG

Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen

Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) ist zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel des Gesetzes besteht in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und gut vorbereiteter Sanierungen. Danach ermöglicht das StaRUG eine Sanierung drohend zahlungsunfähiger Unternehmen, ohne ein Insolvenzverfahren durchzuführen.

Die Neuregelung zielt ab auf

  • die Krisenfrüherkennung,
  • das Krisenmanagement (veränderte Pflichten der Geschäftsleitung, „shift of duties“)
  • die Schaffung eines Restrukturierungsplans als Instrument zur finanzwirtschaftlichen Restrukturierung
  • die Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten und
  • Privilegierungen im Anfechtungs- und Haftungsrecht.

Ferner wird eine

  • Sanierungsmoderation

angeboten, d.h. ein gerichtlich bestellter Sanierungsmoderator unterstützt und fördert den Sanierungsprozess.

Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen wird ein

  • Frühwarnsystem

geschaffen, insoweit die Hinweispflicht der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf das Vorliegen etwaiger Insolvenzgründe bei der Erstellung von Jahresabschlüssen aufgenommen wird.

 

Das StaRUG bietet einen reichhaltigen Instrumentenkasten:

Hervorzuheben ist zunächst, dass mit der Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens die Insolvenzantragspflicht ruht (§§ 33 Abs. 1, 44 StaRUG).

Das Gericht kann zudem sogenannte Stabilisierungsanordnungen treffen, d.h. Vollstreckungs- und/oder Verwertungssperren, um eine Vereitelung der Restrukturierung zu verhindern (§ 56 StaRUG).

Unterstützung erhält der Betrieb bei der Restrukturierung durch einen Restrukturierungsbeauftragten oder Sanierungsmoderator.

Der Restrukturierungsplan ist angenommen, wenn eine 75%ige Stimmenmehrheit der Mitglieder einer Gläubigergruppe erzielt wird.  Eine Kopfmehrheit ist nicht erforderlich.

 

Über die Einzelheiten beraten wir gern.

 

gez. Dirk Semmelmann LL.M.

Fachanwalt für Insolvenzrecht

Betriebswirt (VWA)

Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)

 

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